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Stiftung

Die Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“ wurde 1993 durch den Freistaat Sachsen als unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen errichtet. Ihr Vermögen besteht aus dem Muskauer Park mit allen gärtnerischen und baulichen Anlagen westlich der Lausitzer Neiße. Die Stiftung hat den Auftrag, das gesamtstaatlich-kulturhistorisch bedeutsame Ensemble des Muskauer Parks nach historischem Vorbild wiederherzustellen und zu erhalten. Anliegen dabei ist es, dieses Denkmal der Gartenkunst gemeinsam mit der Republik Polen partnerschaftlich zu pflegen und zu verwalten – gerade auch im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention. Darin ist der Schutz von Kultur- und Naturerbe mit außergewöhnlichem universellen Wert festgeschrieben.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat trifft die grundsätzlichen Beschlüsse für die Arbeit der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau“. Das achtköpfige Gremium kommt dazu zwei Mal im Jahr zusammen. Vorsitzender des Stiftungsrates ist Sebastian Hecht, Amtschef im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen.

Weitere Mitglieder im Gremium sind jeweils ein Vertreter/ eine Vertreterin

  • der Sächsischen Staatskanzlei,

  • des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus,

  • der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

  • des Auswärtigen Amtes,

  • des Nationalen Instituts für das kulturelle Erbe in Warschau
    (Narodowy Instytut Dziedzictwa – NID),

  • der Bürgermeister der Stadt Bad Muskau und

  • der Bürgermeister der Stadt Łęknica.

Das Pückler Zimmer
Das UNESCO-Logo.